Familienrecht
und Erbrecht

Unsere Kompetenzen im Familienrecht und Erbrecht

Wir unterstützen und begleiten unsere Mandantinnen und Mandanten im Falle der Trennung oder Scheidung mit allen ihren Folgen. Daneben beraten wir auch über die Gestaltung von vermögensrechtlichen Regelungen innerhalb der Familie bei der vorsorglichen Nachfolgeplanung sowie im akuten Erbfall umfassend.

Unsere Tätigkeit im Erbrecht betrifft insbesondere die Themen:

  • Ehescheidung
  • Trennung
  • Unterhalt
  • Kindesunterhalt, Düsseldorfer Tabelle
  • Elternunterhalt
  • Zugewinn
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Jugendamt
  • Vertragsgestaltung, insbesondere Ehevertrag
  • Güterstand, Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft
  • Ehegattenerbrecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Unsere Tätigkeit im Familienrecht betrifft insbesondere die Themen:

  • Erben und Vererben, Enterben
  • individuelle Beratung für die Verwirklichung Ihrer Ziele
  • Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und anderen Lösungen
  • Vorweggenommene Erbfolge, insbesondere in Form von Hausübergabe oder Unternehmensnachfolge
  • Schenkungen
  • Antrag auf einen Erbschein
  • Sicherung des Nachlasses durch Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung
  • Nachlassabwicklung oder Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, auch mit Auslandsbezug
  • Pflichtteilsrecht, Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf den Pflichtteil
  • Vermächtnis
  • Gesetzliche Erbfolge, gesetzliches Erbrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Behindertentestament

Ihre Ansprechpartner:

Christoph Buck

Barbara Herr