Unsere Kompetenzen im Sozialrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in Fragen zu finanziellen Ansprüchen und anderen Hilfen, insbesondere an der Schnittstelle zwischen Familienrecht und Sozialrecht, wenn zum Beispiel betagte Eltern die Pflegeheimkosten nicht mehr selbst aufbringen können.
Im Sozialrecht stehen wir Ihnen insbesondere bei folgenden Fragen bei:
- Sozialhilfe
- Hartz IV
- Bedarfsgemeinschaft
- Elternunterhalt
- Heimunterbringung
- Rente, Rentenbescheide, Deutsche
- Rentenversicherung
- Krankengeld, Krankenkasse
- Berufsgenossenschaft
- Verletztengeld
- Übertragung von Vermögen
- Rückforderungsansprüche von Sozialhilfeträgern
- Schwerbehindertenrecht
Ihre Ansprechpartner:
Barbara Herr