Baurecht und
Architektenrecht

Unsere Kompetenzen im Baurecht und Architektenrecht

Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmer und Architekten, beginnend mit dem Abschluss von Verträgen über die baubegleitende Beratung während der Realisierung des Vorhabens bis zur Auseinandersetzung wegen Fragen der wechselseitigen Haftung und deren Klärung.

Unsere Tätigkeit betrifft insbesondere die Themen

  • Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Bau- und Planungsverträgen
  • Sicherung und Klärung von Mängelansprüchen
  • selbstständige Beweisverfahren mit dem Ziel der Vermeidung einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung
  • Prüfung von Honorar- und Haftungsfragen
  • baubegleitende Beratung und Unterstützung der Bauherren
  • prozessuale Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

Ihre Ansprechpartner:

Felix Fehrenbach

Mirko Gerke

Enno Dölle