Unsere Kompetenzen im Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten
Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit erhalten, lassen Sie sich zunächst zur Sache anwaltlich beraten. Bei der Vertretung im Ordnungswidrigkeitenverfahren stehen wir Ihnen in jeder Phase des Verfahrens bei – unter vollem Einsatz unserer Erfahrung, unseres Wissens und unserer Kompetenz.
Wenn Sie einen Unfall hatten, kümmern wir uns gerne um Ihren Schaden. Dabei spielt es keine Rolle, wen die Schuld für den Verkehrsunfall trifft. Bei einer möglichen Teilschuld ist anwaltliche Hilfe schon wegen der optimalen Vertretung bei der Frage der Festlegung der prozentualen Mitverschuldensquote nötig.
Bei einem unverschuldeten Unfall hat regelmäßig die Versicherung des Verursachers Ihre Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Die Unfallabwicklung durch einen Rechtsanwalt und der gesamte Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung kosten Sie deshalb bei unverschuldeten Unfällen keinen Cent. Ihr Rechtsanwalt weiß, was Ihnen zusteht und berät Sie umfassend. Deshalb sollten Sie In jedem Fall bei einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt einschalten.
Unsere Tätigkeit betrifft insbesondere die Themen:
- Ordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeitsverstoß
- Rotlichtverstoß
- Abstand
- Messverfahren
- Blitzer
- Alkohol am Steuer
- Führerschein
- Anhörung
- Verwarnung
- Bußgeldbescheid
- Punkte und Punkteabbau
- Verkehrsregister
- Schadensregulierung
- Schmerzensgeld
- Unfall
- Quote und Quotenvorrecht
- Nachschulung
- Führerschein auf Probe
- Drogen im Straßenverkehr
- Verkehrsstrafrecht
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Trunkenheitsfahrten
- Fahrerflucht
- Entzug der Fahrerlaubnis
Ihre Ansprechpartner:
Christoph Buck
Enno Dölle
Christian Lichy
Nazeha Chami
Mirjam Demel