Sparkassen-Raub Gelsenkirchen Dezember 2025 – Ihre Ansprüche als geschädigte Bankschließfach-Besitzer

Bankrecht und Schadensersatzrecht:

Spektakulär für die Öffentlichkeit – aber ein Desaster für die Schließfach-Besitzer!

Art und Weise des kurz nach Weihnachten 2025 stattgefundenen Diebstahls von Vermögenswerten aus Schließfächern der Sparkassenfiliale Gelsenkirchen-Buer ist sicherlich spektakulär.

Und auch die Höhe des erbeuteten Vermögens mag in der deutschen Geschichte einmalig sein.

Für die Betroffenen, welche ein Bankschließfach in der Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen hatten und dort ihre geldwerten und emotionalen Schätze sicher wähnten, ist der Bankraub jedoch ein großer Verlust.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen auf Hochtouren. Ob mögliche Täter und vor allem erbeutete Wertgegenstände, jemals ausfindig gemacht werden können, steht noch in den Sternen.

Umso wichtiger ist es, bereits jetzt die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung gegen die Sparkasse zu prüfen und zu schaffen.

Im Folgenden eine erste Analyse und ein kurzer Überblick

über die allgemeine rechtliche Situation und Schlussfolgerungen daraus für diesen Bankraub – und für die Geschädigten:

Ansprüche des Geschädigten gegen die Bankräuber:

Anspruch auf Herausgabe der Beute und auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung besteht eindeutig – aber Anspruchsgegner (momentan) unbekannt und deshalb höchst unsicher, ob jemals der Anspruch realisierbar ist.

Ansprüche des Geschädigten gegen die Sparkasse Gelsenkirchen:

Anspruch aus Mietvertrag:
Bei dem Bankschließfach-Vertrag handelt es sich um einen Unterfall eines Mietvertrages. Er kann auch als Lagervertrag oder Verwahrvertrag bezeichnet werden.

Der Kunde mietet von der Sparkasse einen Platz in deren Räumlichkeiten, die zu dem Zweck, dort Vermögenswerte sicher aufzubewahren, bestimmt ist.

Folge und Nachteil:
Die im Schließfach gelagerten Vermögen unterfallen nicht wie bei einem Konto oder einem Sparguthaben der Einlagensicherung. Die Einlagensicherung schützt Kundengelder bis 100.000 € pro Kunde und Bank durch das gesetzliche Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).

Aber:
Grundsätzlich werden Bankschließfachwerte mit einer Basisversicherung, die vom Mietpreis abgedeckt ist, gegen Verlust abgesichert. Wenn keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen wurde, dürfte die maximale Erstattung des Schadens durch die Sparkasse Gelsenkirchen bei nur 10.300 Euro liegen. Die Bank haftet also nicht immer für das, was im Schließfach lagerte und nunmehr verschwunden ist.

Zu berücksichtigen ist:
Selbstverständlich findet eine Entschädigung „nur“ in Geld statt. Lagerte zum Beispiel Familienschmuck, eine teure individuelle Uhr oder sonstige nicht direkt in Geld messbare Werte in dem Schließfach, so muss diesem emotionalen Wert ein Geldwert erst zugeteilt werden.

Verletzung der Bank-Pflichten:
Die Bank ist im Rahmen des Mietvertrages dem Kunden gegenüber verpflichtet, ihren Tresorraum angemessen gegen Einbruch zu sichern.

Geschieht das nicht, handelt die Bank fahrlässig und muss für den gesamten entstandenen Schaden aufkommen.

Was ist fahrlässig?
Dies bestimmt sich unter anderem nach den üblichen und allgemeinen Sicherheitsstandards und nach den individuellen Örtlichkeiten in der Sparkassenfiliale Gelsenkirchen-Buer.

Auch ist für die Art und Weise erforderlicher Sicherheitsstandards die Kenntnis aus früheren Bankrauben und daraus in Fachkreisen gezogenen Rückschlüssen und die Möglichkeiten von Sicherheitseinrichtungen zu berücksichtigen.

Die vergangenen Bankraub-Fälle und daraus wichtige Erkenntnisse für Fachleute sind ebenfalls zu berücksichtigen So kann durchaus Maßstab für die erforderliche Sicherheitseinrichtung und einer etwaigen Nachrüstpflicht der vorhandenen Sicherheitseinrichtung in dieser Sparkassenfiliale ein erst vor ca. einem Jahr in Lübeck durchgeführter Bankraub sein. Bei diesem wurden mehr als 300 Schließfächer aufgebrochen. Der Schaden belief sich damals laut Polizei auf über 10 Millionen Euro. Ebenfalls der im August 2021 in Norderstedt durchgeführte Diebstahl von ca. 650 Schließfach-Inhalten der Hamburger Sparkasse.

Ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2024 ist sicherlich ebenfalls wichtig für diesen Sparkassen-Raub. In diesem Urteil wurde ausgeführt, welche Vorkehrungen die Bank treffen muss. Die Bank wurde in 1. Instanz zu Schadensersatz verurteilt.

Ob die Sparkasse Gelsenkirchen ihre Pflichten verletzt hat, für ausreichende Absicherung gegen Einbruch zu sorgen, ist auf den ersten Blick, insbesondere was in der Presse publiziert und von der Polizei veröffentlicht wird, zu vermuten. Letztlich kann aber nur die Einsichtnahme in die strafrechtliche Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft und möglicherweise ein durchgeführtes Gutachten Aufschluss hierüber geben.

Anspruch aus Beratungsvertrag:
Daneben besteht die Möglichkeit, die Sparkasse aus Pflichtverletzung eines Beratungsvertrages in Anspruch zu nehmen. Dies könnte bereits dann erfolgreich sein, wenn der Bankkunde einen Mitarbeiter auf sehr hohe im Schließfach eingelagerte oder einzulagernde Gelder oder Wertgegenstände hinweist, welche offensichtlich nicht einer Standard-Absicherung unterfallen. Dennoch der Mitarbeiter der Bank nicht von sich aus vor einer Unterversicherung warnt und nicht die Empfehlung ausspricht, eine entsprechend ausreichende Versicherung abzuschließen.

Was zu tun ist:

  • Bankschließfach-Vertrag prüfen auf Rechte und Pflichten des Bankkunden und der Bank im Schadensfall (wie hoch ist die Versicherungssumme, Nachweispflicht Vermögenswerte, Anmeldefrist für Schaden, usw.).
  • Bestandsliste über den Inhalt des Schließfaches erstellen, sofern noch nicht vorhanden
  • Nachweise über den Inhalt des Schließfaches sammeln und auflisten
  • Mögliche Versäumnisse der Bank prüfen und recherchieren, was die Sicherheitsvorkehrungen im Gebäude anbelangt und was eine unzureichende Beratung über die Absicherung durch eine (Zusatz-) Versicherung anbelangt
  • Schadensersatzansprüche bei der Sparkasse Gelsenkirchen anmelden, begründen, nachweisen
  • Strafrechtliche Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft anfordern
  • Einholung Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, falls vorhanden

Fazit und Empfehlung:

Ob und wenn ja in welcher Höhe Schadensersatzansprüche gegen die Sparkasse Gelsenkirchen bestehen – und vor allem erfolgreich durchgesetzt werden können, hängt von vielen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ab.

Eine schnelle Prüfung Ihrer Situation unter tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten mit dem Ziel, Ihren Schaden vollständig ersetzt zu bekommen, wird empfohlen.

Für diese Prüfung, für die Ausarbeitung einer individuellen Vorgehensweise für Sie
und
für Ihre Beratung und Ihre Vertretung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Sparkasse Gelsenkirchen

stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit meiner langjährigen Praxiserfahrung als Rechtsanwalt zur Verfügung.

Mittlerweile mehrere 100 Fälle und Gerichtsverfahren habe ich deutschlandweit für meine Mandanten gegen Großbanken, kleinere Banken, Fondsgesellschaften (u.a. Immobilienfonds, Schiffsfonds, Flugzeugfonds), Geldanlagevermittler, Autokonzerne (u.a. Audi, VW, Mercedes), usw. außergerichtlich und gerichtlich bearbeitet und geführt.

Die Anwaltskanzlei Fehrenbach, in Bürogemeinschaft mit Sozietät Dölle & Kollegen und mit den Standorten Waldshut-Tiengen am Hochrhein, Freiburg im Breisgau und Todtnau im Schwarzwald, prüft Ihre Ansprüche gegen die Sparkasse Gelsenkirchen individuell und vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht, deutschlandweit, auch in Gelsenkirchen. Zusätzlicher Vorteil bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Sparkasse Gelsenkirchen: die Anwaltskanzlei Fehrenbach steht mit einer Anwaltskanzlei in Essen in Kooperation.

Für ein erstes unverbindliches Gespräch wollen Sie bitte gerne mit mir telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.